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Ist die antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung eine delegationsfähige zahnmedizinische Leistung?

Ist die antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung eine delegationsfähige zahnmedizinische Leistung?
Frage des Tages
15.12.2021

Ist die antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung eine delegationsfähige zahnmedizinische Leistung?

Hierbei handelt es sich um eine umstrittene Frage, die im Zusammenhang mit der sog. PAR-Richtlinie aufgekommen ist. Die Meinungen sind unterschiedlich. Unter anderem die KZBV verfolgt einen differenzierten Standpunkt und möchte eine Delegationsfähigkeit nicht ausschließen (siehe dazu auch die gemeinsame Stellungnahme von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutscher Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und Deutscher Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) v. 29.11.2021).

Die Frage hat große Bedeutung für das Arzthaftungsrecht. Zudem hat die Beantwortung der Frage Folgen für die Abrechenbarkeit erbrachter zahnärztlicher Leistungen.

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