Startseite | Aktuelles | Ist die Verwendung von Gendersternchen in einer Stellenanzeige diskriminierend?
Frage des Tages
12.08.2021

Ist die Verwendung von Gendersternchen in einer Stellenanzeige diskriminierend?

Nein, meint das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.06.2021 – 3 Sa 37 öD/21). Im Leitsatz heißt es:

„1. Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung diskriminiert mehrgeschlechtlich geborene Menschen nicht.

  1. Ziel des Gendersternchens ist es, niemanden zu diskriminieren und die Vielfalt der Geschlechter deutlich zu machen.
  2. Die Verwendung der Formulierung ´schwerbehinderte Bewerber*innen´ an Stelle der Formulierung „schwerbehinderte Menschen“ stellt keine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar.“
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