Ist eine elektronische Signatur arbeitsrechtlicher Dokumente unbedenklich möglich?
Nein, das ist nicht der Fall! So ist etwa im Zusammenhang mit einer Kündigung das Schriftformerfordernis zwingend (§ 623 BGB).
Siehe auch den Beitrag von Fehr/Wichert in DB 2022, 255 [„Elektronische Signatur zur Erstellung arbeitsrechtlicher Dokumente“].