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Kann das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger als „Ziehen“ verstanden werden?
Kann das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger als „Ziehen“ verstanden werden?

Kann das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger als „Ziehen“ verstanden werden?

Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit einer Bestimmung im StVG (BGH, Urt. v. 14.11.2023 – VI ZR 98/23). Im Leitsatz heißt es:

„Auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist ein ´Ziehen´ im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 4 StVG.“