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Kann der Gläubiger einen Erbschein beantragen, wenn er einen Titel (hier: Vollstreckungsbescheid) gegen den/die Erben besitzt?

Kann der Gläubiger einen Erbschein beantragen, wenn er einen Titel (hier: Vollstreckungsbescheid) gegen den/die Erben besitzt?
Frage des Tages
24.08.2023

Kann der Gläubiger einen Erbschein beantragen, wenn er einen Titel (hier: Vollstreckungsbescheid) gegen den/die Erben besitzt?

Nein, das kann er nicht, meint das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.06.2023 – 3 W 55/23). Ein solches Recht bestehe nach § 792 ZPO nur, wenn dem Gläubiger ein Titel gegen den Erblasser zusteht.

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Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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