Kann die Firmenbezeichnung "Deutsches Zentrum für ....." im Handelsregister eingetragen werden?
Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Beschluss vom 09.07.2024 – 3 Wx 77/24. In den Urteilsgründen heißt es:
„Die Firmenbezeichnung „Deutsches Zentrum für …..“ erweckt bei verständiger Betrachtung den Eindruck, dass es sich bei der betreffenden Gesellschaft um ein Unternehmen auf dem entsprechenden Gebiet handelt, das zum einen bundesweit tätig ist („Deutsches …..“) und das zum anderen aufgrund der betrieblichen und personellen Ausstattung sowie seiner fachlichen Kompetenz auf nationaler Ebene zu einem der führenden Anbieter gehört („Zentrum …..“).“
Ist dies nicht der Fall, kann die Gesellschaft wegen offensichtlicher Unvereinbarkeit mit dem Grundsatz der Firmenwahrheit nicht im Handelsregister eingetragen werden.