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Kann ein Fitnessstudiovertrags wegen pandemiebedingter Nachteile (hier: Corona) außerordentlich und gegebenenfalls fristlos gekündigt werden?

Kann ein Fitnessstudiovertrags wegen pandemiebedingter Nachteile (hier: Corona) außerordentlich und gegebenenfalls fristlos gekündigt werden?
Frage des Tages
23.06.2023

Kann ein Fitnessstudiovertrags wegen pandemiebedingter Nachteile (hier: Corona) außerordentlich und gegebenenfalls fristlos gekündigt werden?

Siehe dazu BGH, Urt. v. 19.04.2023 – XII ZR 24/22:

„Die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags durch den Kunden mit der Begründung, er könne wegen pandemiebedingten Betriebsschließungen und -beschränkungen das Fitnessstudio nicht im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen, kommt nur im Ausnahmefall in Betracht.“

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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