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Kann einem Betroffenen ein immaterieller Schaden durch Angst vor einem Datenmissbrauch entstehen?
Kann einem Betroffenen ein immaterieller Schaden durch Angst vor einem Datenmissbrauch entstehen?

Kann einem Betroffenen ein immaterieller Schaden durch Angst vor einem Datenmissbrauch entstehen?

Ja, meint der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 14.12.2023 – C-340/21, NJW 2024, 1091). Im Urteil heißt es:

„Art. 82 Abs. 1 der Verordnung 2016/679 ist dahin auszulegen, dass allein der Umstand, dass eine betroffene Person infolge eines Verstoßes gegen diese Verordnung befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten, einen ´immateriellen Schaden´ im Sinne dieser Bestimmung darstellen kann.“

Siehe auch den Beitrag von Mörsdorf/Momtazi in NJW 2024, 1074 ff. [„Schadensbestimmung und Schadensbemessung bei Datenschutzverstößen“].