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Kein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung

Ungeimpfte Pflegekraft scheitert vor dem Arbeitsgericht Köln
Kein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung
Aktuelles
07.10.2022 — Lesezeit: 1 Minute

Kein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung

Ungeimpfte Pflegekraft scheitert vor dem Arbeitsgericht Köln

Eine nicht gegen Covid-19 bzw. SARS-CoV-2 ge­impf­te Pfle­ge­kraft ist mit ihrer Klage auf tat­säch­li­che Be­schäf­ti­gung sowie Zah­lung von An­nah­me­ver­zugs­lohn vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Köln ge­schei­tert (ArbG Köln, Urt. v. 21.07.2022 – 8 Ca 1779/22). Das Gericht ist der Auffassung, dass dem Be­schäf­ti­gungs­an­spruch § 20a IfSG entgegenstehe. Konsequent bestehe dann auch kein Vergütungsanspruch der Arbeitnehmerin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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