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Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns
Aktuelles
14.09.2021

Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 01.03.2021 – IX R 27/19):

„Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 21).“

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Autor(en)


Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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