Startseite | Aktuelles | Können Umgangskontakte davon abhängig gemacht werden, dass die umgangsberechtigte Person gegen das Corona-Virus geimpft ist?

Können Umgangskontakte davon abhängig gemacht werden, dass die umgangsberechtigte Person gegen das Corona-Virus geimpft ist?

Können Umgangskontakte davon abhängig gemacht werden, dass die umgangsberechtigte Person gegen das Corona-Virus geimpft ist?
Frage des Tages
16.07.2021

Können Umgangskontakte davon abhängig gemacht werden, dass die umgangsberechtigte Person gegen das Corona-Virus geimpft ist?

Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.04.2021 – 10 UF 72/21). In der Entscheidung heißt es:

„1. Umgangskontakte können nicht davon abhängig gemacht werden, dass die umgangsberechtigte Person gegen das Corona-Virus geimpft ist.

2. Umgangskontakte könne unter bestimmten Voraussetzungen davon abhängig gemacht werden, dass sich die umgangsberechtigte Person zuvor einem Test auf Infektion mit dem Corona-Virus mit negativem Ausgang unterzieht.“

Suchen
Autor(en)


Holger Pape
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel