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M&A für KMU in der ETL

M&A für KMU in der ETL
Aktuelles
29.12.2023

M&A für KMU in der ETL

„Caveat emptor, Mother, let the buyer beware“ („Caveat emptor, Mutter, der Käufer muss aufpassen“) sagte Rechtsanwalt Mitch Brenner zu seiner Mutter Lydia, als diese vermutet, dass ihre Hühner das von ihr gekaufte Hühnerfutter nicht fressen wollen (Alfred Hitchcocks Film Die Vögel, 1963)

Caveat emptor (lateinisch für „möge der Käufer sich in Acht nehmen“)

Im internationalen Recht ist es das Risiko des Käufers, alle eine Kaufsache betreffenden Umstände zu erfassen und etwaige Mängel zu erkennen. Um das Käuferrisiko zu minimieren oder gar auszuschließen ist eine besondere Sorgfalt geboten, die Due Diligence.

Auch wenn der Grundsatz Caveat emptor so nicht in das BGB übernommen wurde, sind in Deutschland Unternehmenskäufe kaum noch ohne vorherige Due Diligence denkbar. Denn mögliche Mängel der Kaufsache bestimmen deren Preis. Zudem haben Geschäftsführer der Zielgesellschaft ein besonderes Interesse daran, einen möglichen Schadenseintritt zu verhindern.

Auch der Verkäufer muss durch eine Due Diligence eventuelle Schwachstellen seines Unternehmens erkennen und beseitigen. Auf diese Weise schützt er sich vor negativen Überraschungen in der Due Diligence eines Käufers. Mit einer Due Diligence kann der Aufwand auf Käuferseite reduziert und die Chancen eines erfolgreichen Unternehmensverkaufs erhöht werden.

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