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Mindern Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben?

Frage des Tages
07.07.2021 — zuletzt aktualisiert: 14.07.2021

Mindern Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben?

Ja, das kann der Fall sein. Siehe dazu BFH, Urt. v. 16.12.2020 – X R 31/19, DB 2021, 1378:

„1. Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 01.06.2016 – X R 17/15 , BFHE 254, 111, BStBl II 2016, 989, Rz 24, 27, 33, sowie vom 06.05.2020 – X R 16/18 , BFHE 269, 43, BFH/NV 2020, 1144, Rz 22 ff.).

  1. Der mit den Bonuszahlungen einhergehende teilweise Verlust eines Erstattungsanspruchs für Gesundheitsaufwendungen berührt nicht die für § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG maßgebliche Beitragsebene.“
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