Müssen schwerbehinderte Menschen Mehrarbeit leisten?
Grundsätzlich können schwerbehinderte Menschen Mehrarbeit leisten. Nach § 207 SGB IX werden sie allerdings auf ihr Verlangen von der Ableistung von Mehrarbeit freigestellt.
Grundsätzlich können schwerbehinderte Menschen Mehrarbeit leisten. Nach § 207 SGB IX werden sie allerdings auf ihr Verlangen von der Ableistung von Mehrarbeit freigestellt.
Gabriele Wahnschapp
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht
Mail: cottbus@etl-rechtsanwaelte.de