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Muss das Organ gegenüber der Gesellschaft für Kartellrechtsverstöße haften?

Muss das Organ gegenüber der Gesellschaft für Kartellrechtsverstöße haften?
Frage der Woche
04.10.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Muss das Organ gegenüber der Gesellschaft für Kartellrechtsverstöße haften?

Die Antwort auf diese Frage ist sehr umstritten. Mit der Thematik setzt sich unter anderem ein Beitrag von Schreitter/Lauer in DB 2023, 2035 ff. auseinander [„Organhaftung für Kartellrechtsverstöße – Regressmöglichkeiten der Gesellschaft für Geldbußen im Spiegel aktueller Rechtsprechung“].

Siehe auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.07.2023 – 6 U 1/22 (Kart).

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Jörg Hahn
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