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Muss das Organ gegenüber der Gesellschaft für Kartellrechtsverstöße haften?
Muss das Organ gegenüber der Gesellschaft für Kartellrechtsverstöße haften?

Muss das Organ gegenüber der Gesellschaft für Kartellrechtsverstöße haften?

Die Antwort auf diese Frage ist sehr umstritten. Mit der Thematik setzt sich unter anderem ein Beitrag von Schreitter/Lauer in DB 2023, 2035 ff. auseinander [„Organhaftung für Kartellrechtsverstöße – Regressmöglichkeiten der Gesellschaft für Geldbußen im Spiegel aktueller Rechtsprechung“].

Siehe auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.07.2023 – 6 U 1/22 (Kart).