Startseite | Aktuelles | Ohne Gründe versehenes Urteil in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 31.03.2020 – 3 Ss-OWi 447/20 3 OWi – 2 Js 57816/19)

Ohne Gründe versehenes Urteil in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 31.03.2020 - 3 Ss-OWi 447/20 3 OWi - 2 Js 57816/19)

Ohne Gründe versehenes Urteil in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 31.03.2020 - 3 Ss-OWi 447/20 3 OWi - 2 Js 57816/19)
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13.07.2020

Ohne Gründe versehenes Urteil in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 31.03.2020 - 3 Ss-OWi 447/20 3 OWi - 2 Js 57816/19)

Der Strafverteidiger Rechtsanwalt Alexander Streibhardt, ETL Rechtsanwalt aus Gera, setzt sich für seinen Mandanten mit einer Rechtsbeschwerde vor dem OLG Frankfurt a. M. erfolgreich durch. Das Gericht weist darauf hin, dass eine Heilung eines ohne Gründe versehenen Urteils durch nachträglich zur Akte gereichtes Urteil mit Gründen nicht möglich ist, wenn ein Protokollurteil ohne Gründe der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger zugestellt wurde.

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