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Reicht die Offenlegung im Datenraum, wenn es um Aufklärungspflichten bei einem Unternehmenskauf geht?

Reicht die Offenlegung im Datenraum, wenn es um Aufklärungspflichten bei einem Unternehmenskauf geht?
Frage des Tages
23.12.2023

Reicht die Offenlegung im Datenraum, wenn es um Aufklärungspflichten bei einem Unternehmenskauf geht?

Die Antwort auf die Frage müsste „jein“ lauten. Denn es ist immer der Einzelfall maßgeblich.

BGH, Urt. v. 15.09.2023 – V ZR 77/22, DB 2023, 2432 [aus der Pressemitteilung Nr. 159/2023 des Gerichts v. 15.09.2023]:

„Der unter anderem für Grundstückskaufverträge zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt, hierdurch seine Aufklärungspflicht nur erfüllt, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird.“

Siehe auch den Beitrag von Seeger in DB 2023, 2931 ff. [„Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf: Reicht die Offenlegung im Datenraum?“].

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