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Sind dem Transparenzregister Nießbraucher an GmbH-Geschäftsanteilen mitzuteilen?

Sind dem Transparenzregister Nießbraucher an GmbH-Geschäftsanteilen mitzuteilen?
Frage des Tages
20.10.2022 — zuletzt aktualisiert: 14.11.2022

Sind dem Transparenzregister Nießbraucher an GmbH-Geschäftsanteilen mitzuteilen?

Nein, meint Wachter in einem in DB 2022, 2111 ff. veröffentlichten Beitrag [„Neues und Altes zum Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen“]. Wachter begründet dies damit, dass der Nießbraucher regelmäßig kein wirtschaftlich Berechtigter sei.

Siehe auch unser Dienstleistungsangebot „Transparenzregister wird zum Vollregister“.

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Autor(en)


Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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