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Sind dem Transparenzregister Nießbraucher an GmbH-Geschäftsanteilen mitzuteilen?
Sind dem Transparenzregister Nießbraucher an GmbH-Geschäftsanteilen mitzuteilen?

Sind dem Transparenzregister Nießbraucher an GmbH-Geschäftsanteilen mitzuteilen?

Nein, meint Wachter in einem in DB 2022, 2111 ff. veröffentlichten Beitrag [„Neues und Altes zum Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen“]. Wachter begründet dies damit, dass der Nießbraucher regelmäßig kein wirtschaftlich Berechtigter sei.

Siehe auch unser Dienstleistungsangebot „Transparenzregister wird zum Vollregister“.