Startseite | Aktuelles | Steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn der Arbeitgeber pflichtwidrig keinen auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagen zur Verfügung stellt?
Steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn der Arbeitgeber pflichtwidrig keinen auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagen zur Verfügung stellt?
Steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn der Arbeitgeber pflichtwidrig keinen auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagen zur Verfügung stellt?

Steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn der Arbeitgeber pflichtwidrig keinen auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagen zur Verfügung stellt?

Ja, das kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 iVm § 283 S. 1 BGB begründen (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.03.2024 – 8 Sa 142/23).