Steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn der Arbeitgeber pflichtwidrig keinen auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagen zur Verfügung stellt?
Ja, das kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 iVm § 283 S. 1 BGB begründen (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.03.2024 – 8 Sa 142/23).