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Steht dem Nachlassgläubiger ein Recht zur Beschwerde zu, wenn es um die Feststellung des Fiskuserbrechts geht?

Steht dem Nachlassgläubiger ein Recht zur Beschwerde zu, wenn es um die Feststellung des Fiskuserbrechts geht?
Frage des Tages
12.06.2023

Steht dem Nachlassgläubiger ein Recht zur Beschwerde zu, wenn es um die Feststellung des Fiskuserbrechts geht?

Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Celle (OLG Celle, Beschl. v. 22.03.2023 – 6 W 31/23). Im Leitsatz heißt es:

„Ein Nachlassgläubiger wird durch die Feststellung nach § 1964 Abs. 1 BGB, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist, nicht in seinen Rechten beeinträchtigt (§ 59 Abs. 1 FamFG), weil diese Feststellung nur eine widerlegbare Erbenvermutung für den Fiskus begründet (§ 1964 Abs. 2 BGB) und der Nachlassgläubiger weiterhin seine Ansprüche gegen den Fiskus als Erben (§§ 1936, 1966, 2011 BGB) oder gegen den aus seiner Sicht wahren Erben geltend machen kann.“

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Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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