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Streckenradar Section Control rechtmäßig

BVerwG weist Antrag auf Zulassung der Revision zurück
Aktuelles
06.10.2020

Streckenradar Section Control rechtmäßig

BVerwG weist Antrag auf Zulassung der Revision zurück

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Abschnittskontrolle der Geschwindigkeit auf der B6 bei Laatzen/ Hannover für rechtmäßig befunden und eine Klage gegen das Messverfahren abgewiesen (OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.2019 – 12 LC 79/19 ). Der Kläger hatte gegen das Messverfahren datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht, da auf einer knapp 2 km langen Strecke Durchschnittsgeschwindigkeiten ermittelt und Fahrzeugkennzeichen zum Zwecke der Zuordnung erfasst werden. Das Landespolizeigesetz war geändert und eine Ermächtigungsgrundlage hierzu geschaffen worden.

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