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Aktuelles
01.02.2023

Unfall mit einem Rettungswagen

Das Landgericht (LG) Stuttgart hat zur Frage der Unvermeidbarkeit und des Verschuldens bei dem Zusammenstoß eines mit Blaulicht und Martinshorn bei Rot in den Kreuzungsbereich einfahrenden Rettungswagens und eines Kraftfahrzeugs entschieden (LG Stuttgart, Urt. v. 14.06.2022 – 12 O 423/20). Die Besonderheit des Falles lag darin begründet, dass  offen geblieben war, ob die mit Grünlicht in die Kreuzung einfahrende Lenkerin des Kraftfahrzeugs das Martinshorn vernehmen konnte. Das Gericht ist zu der Auffassung gelangt, dass in diesem Fall die Pkw-Fahrerin im Hinblick auf die sog. Betriebsgefahr eine Mithaftung von 25 % treffe.

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