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Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge
Aktuelles
07.02.2020

Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urt. v. 28.08.2019 – 10 AZR 549/18):

1. Der tarifliche Zinssatz auf ausstehende Sozialkassenbeiträge in der Bauwirtschaft in Höhe von 1 % der Beitragsforderung für jeden angefangenen Monat des Verzugs ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Er verstößt weder gegen Grundrechte noch gegen § 138 BGB.

2. Der Gesetzgeber ist gehalten und befugt, das System der Tarifautonomie auszugestalten. Er kann Rechtsformen schaffen und ändern, durch die die Geltung von Tarifverträgen auf Außenseiter erstreckt wird.

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Dr. Uwe P. Schlegel
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