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Frage des Tages
01.02.2023

Vorsteuerabzug für ein Luxusauto?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 08.09.2022 – V R 27/21):

„Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines PKW steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird.“

Ergänzende Hinweise:

Ein Metallschrotthändler hatte ein Fahrzeug für 390.756,30 EUR zzgl. 74.243,70 EUR Umsatzsteuer erworben. Während einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung stellte die Prüferin noch im Streitjahr fest, dass das Fahrzeug verschlossen, mit einer Schutzhülle abgedeckt und nicht zugelassen in einer Halle abgestellt war.

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