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Wann beginnt die Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers, wenn der Erbbauberechtigte gegen seine Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks verstößt?

Wann beginnt die Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers, wenn der Erbbauberechtigte gegen seine Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks verstößt?
Frage des Tages
08.05.2024

Wann beginnt die Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers, wenn der Erbbauberechtigte gegen seine Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks verstößt?

Siehe dazu BGH, Urt. v. 20.10.2023 – V ZR 205/22, NJW-Spezial 2024, 227 [Leitsatz]:

„Verstößt der Erbbauberechtigte gegen seine im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks, so beginnt die Verjährung des für diesen Fall vereinbarten Heimfallanspruchs des Eigentümers nicht zu laufen, solange die Pflichtverletzung andauert.“

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Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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