Startseite | Aktuelles | Wann ist die Missachtung des Kündigungsschutzes nach § 17 MuSchG als Benachteiligung nach dem AGG anzusehen?
Frage des Tages
11.10.2022

Wann ist die Missachtung des Kündigungsschutzes nach § 17 MuSchG als Benachteiligung nach dem AGG anzusehen?

Siehe dazu eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2022 (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 16.08.2022 – 5 Sa 6/22). Im Leitsatz heißt es:

„1. Die Missachtung der besonderen Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes zu Gunsten der werdenden Mutter bei Erklärung einer Kündigung indiziert eine Benachteiligung der Frau wegen ihrer Schwangerschaft und damit wegen ihres Geschlechts.

  1. Die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts bzw. einer Schwangerschaft ist widerlegt, wenn ausschließlich andere Gründe zu der ungünstigeren Behandlung geführt haben. Gegen eine Diskriminierung spricht es, wenn jeder andere in dieser Situation – unabhängig von seinem Geschlecht oder einer Schwangerschaft – ebenso behandelt worden wäre.“
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