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Was versteht das Nachweisgesetz i.d.F. ab 01.08.2022 unter einer Nachunterrichtung?

Frage des Tages
06.09.2022

Was versteht das Nachweisgesetz i.d.F. ab 01.08.2022 unter einer Nachunterrichtung?

Siehe hierzu § 3 NachwG n.F.:

„Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist dem Arbeitnehmer spätestens an dem Tag, an dem sie wirksam wird, schriftlich mitzuteilen. Satz 1 gilt nicht bei einer Änderung der auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.“

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