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Wenn sich die Bundesagentur für Arbeit meldet

Vor dem Zeugnis werden blaue Briefe verschickt
Wenn sich die Bundesagentur für Arbeit meldet
Der Kommentar
15.02.2021 — zuletzt aktualisiert: 09.03.2021

Wenn sich die Bundesagentur für Arbeit meldet

Vor dem Zeugnis werden blaue Briefe verschickt

In diesen Tagen verschickt die Bundesagentur für Arbeit zahlreich standardisierte Briefe. In diesen kündigt sie Arbeitgebern, die für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld bezogen haben, an, nach dem Ende der Kurzarbeit eine „abschließende Kurzarbeitergeldprüfung“ vornehmen zu wollen. Unter anderem lässt die Agentur den Empfänger ihrer Nachricht schonungslos wissen: „Falls Sie zu viel [Geld] erhalten haben sollten, zahlen Sie die Differenz an uns zurück“. Was soll das?

Die Republik befindet sich mitten im Lockdown. Die zweite Welle des Coronavirus ist über uns hereingebrochen. Es ist bereits von einer dritten Welle die Rede. Gefährliche Mutanten des Virus scheinen unaufhaltsam und bedrohen unsere Gesundheit mehr als je zuvor. Unternehmer sind besorgt. Ein Ende des Lockdowns ist nicht absehbar. Hier und dort macht sich Verzweiflung breit. Die gute Nachricht lautet: Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist trotz Pandemie nur moderat gestiegen. Nicht zuletzt wegen des erfolgreich eingesetzten Instruments des Kurzarbeitergeldes.

Apropos Kurzarbeitergeld. Zuständig für die Verteilung der Wohltat ist die Bundesagentur für Arbeit, abgekürzt BA. Die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben augenblicklich ganz sicher reichlich Arbeit. Umso merkwürdiger erscheint es, dass trotz der vielen Arbeit Zeit geblieben ist, um die durch Kurzarbeit gebeutelten Unternehmen und Unternehmer schriftlich darüber zu informieren, dass die BA Vorbereitungen für eine abschließende Kurzarbeitergeldprüfung treffe. Und um den Betroffenen schon mal aufzuzeigen, wofür sich die BA im Zuge ihrer wann auch immer stattfindenden Nachprüfung interessiert, wird in einer Liste als Anlage 1 zum Schreiben der BA mitgeteilt, welche Unterlagen die BA voraussichtlich wird einsehen wollen. Dabei weist die Behörde vorsorglich darauf hin, dass die Liste der Unterlagen nicht abschließend sei. Wer das Schreiben der BA unbefangen durchliest, bekommt schnell ein schlechtes Gewissen. Selbst dann, wenn es dafür an sich gar keinen Grund gibt. Immerhin teilt die Behörde inmitten ihrer zweiseitigen Nachricht lapidar mit: „Falls Sie zu viel [Geld] erhalten haben sollten, zahlen Sie die Differenz an uns zurück“. Das klingt bedrohlich. Das liest sich wie ein blauer Brief, den vielleicht der eine oder andere noch aus Schulzeiten in schlechter Erinnerung hat. Blaue Briefe kündigten an, dass die Versetzung in die nächst höhere Schulklasse gefährdet sei, wenn sich die Leistungen des Schülers nichts alsbald bessern sollten. Jetzt kommt die BA als Autor blauer Briefe um die Ecke. Als hätten die durch die Pandemie gebeutelten Unternehmer nicht ohnehin genügend Sorgen. Nun dürfen sie sich auch noch darauf gefasst machen, das bezogene Kurzarbeitergeld zurückzahlen zu müssen. Besonders ärgerlich ist, dass offensichtlich auch all jene Unternehmer von der BA einen blauen Brief erhalten, die in den letzten Monaten im Schulunterricht stets gut aufgepasst und daher durchgehend gute Noten abgeliefert haben. Völlig grundlos werden sie in eine Ecke gestellt, in die sie nicht gehören.

Nun wird es einige geben, die sagen, dass die BA das doch nicht böse meine, die BA wolle lediglich potentielle Gesetzesbrecher auf deren illegales Handeln aufmerksam machen. Denen sei jedoch gesagt, dass eine solche Vorwarnung ganz sicher sinnvoll ist, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen wird. Nämlich zu Beginn des Bezugs staatlicher Leistungen. Dann ist jeder von Anfang an gut informiert und kann sich anschließend nicht darüber beklagen, unwissentlich staatliche Leistungen zu Unrecht erhalten zu haben. Aber jetzt, zum Höhepunkt der Krise alle Leistungsbezieher anlasslos vorwarnen? Nein, das ist gewiss nicht der richtige Zeitpunkt und trifft zudem in vielen Fällen die Falschen.

Damit wir uns richtig verstehen: Wer zu Unrecht staatliche Leistungen empfängt, womöglich aufgrund falscher Angaben gegenüber der die Mittel gewährenden Behörde, macht sich vermutlich in vielen Fällen strafbar. Und das ist auch richtig so. Aber: Eine Behörde, die massenweise Schreiben verschickt und ohne Anlass unverhohlen mit der Rückforderung ausgezahlter Gelder droht, macht sich der Verunsicherung von Teilen unserer Wirtschaft schuldig. Da fehlt nicht nur jede Empathie. Das ist einfach unerhört. Ein blauer Brief ohne Nachweis dafür, das schlechte Noten vorliegen. Man kann den Gastronom, den Einzelhändler und all die anderen Unternehmer, die dieser Tage Post von der BA bekommen, nur bedauern. Wegen der Pandemie sowieso. Nun aber auch wegen einer gefühllosen, demotivierenden Bürokratie. Keine Ahnung, was das soll!

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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