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Wer auffährt, hat (meistens) Schuld!

Aktuelles
26.08.2021

Wer auffährt, hat (meistens) Schuld!

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M., Urt. v. 09.03.2021 – 23 U 120/20 hat entschieden:

„Steht fest, dass der Auffahrende gegen § 4 Abs. 3 StVO [= Abstandsgebot bei Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t u.a.] verstoßen hat, bedarf es keines Rückgriffs mehr auf den gegen den Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweis.“

Ergänzende Hinweise

Das OLG hat einem Lkw-Fahrer einen Haftungsanteil von 2/3 zugerechnet, da dieser den durch § 4 Abs. 3 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte.

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