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Wer ist für Beschlussmängelklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH funktionell ausschließlich zuständig?

Wer ist für Beschlussmängelklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH funktionell ausschließlich zuständig?
Frage des Tages
16.01.2024

Wer ist für Beschlussmängelklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH funktionell ausschließlich zuständig?

Siehe dazu KG, Beschl. v. 26.09.2023 – 2 AR 39/23, NJW-Spezial 2023, 753:

„Die bei den Landgerichten eingerichteten Kammern für Handelssachen sind für Beschlussmängelklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH in entsprechender Anwendung von § 246 Abs. 3 Satz 2 AktG funktionell ausschließlich zuständig. Entsprechende Klageverfahren sind daher in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen an die Kammer für Handelssachen abzugeben, ohne dass es des Antrags einer Partei bedarf.“

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Autor(en)


Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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