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Wie grenzen sich ein Antrag auf Satzungsänderung und ein Änderungs- oder Ergänzungsantrag zu einem Antrag auf Satzungsänderung voneinander ab?

Wie grenzen sich ein Antrag auf Satzungsänderung und ein Änderungs- oder Ergänzungsantrag zu einem Antrag auf Satzungsänderung voneinander ab?
Frage des Tages
11.05.2022

Wie grenzen sich ein Antrag auf Satzungsänderung und ein Änderungs- oder Ergänzungsantrag zu einem Antrag auf Satzungsänderung voneinander ab?

Siehe dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.2021 – 3 Wx 134/21:

„1. Die Abgrenzung zwischen einem Antrag auf Satzungsänderung und einem Änderungs- oder Ergänzungsantrag zu einem Antrag auf Satzungsänderung ist dann, wenn die zur Beurteilung stehenden Anträge dieselbe Satzungsbestimmung und denselben Regelungsgegenstand betreffen, anhand der Zielsetzung der Änderungen vorzunehmen.

  1. Eine unterschiedliche Zielsetzung setzt voraus, dass beide Anträge in der Sache nicht nebeneinander stehen und nicht gleichzeitig positiv beschieden und umgesetzt werden können.
  2. Rechtsfolge der rechtswidrigen Zurückweisung eines Änderungs- oder Ergänzungsantrages zu einem Antrag auf Satzungsänderung ist die Unwirksamkeit der beschlossenen Satzungsänderung. Dem Verein bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der in der Zurückweisung des Änderungs- oder Ergänzungsantrages liegende Satzungsverstoß für die beschlossene Satzungsänderung ausnahmsweise nicht relevant gewesen ist.“
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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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