Startseite | Aktuelles | Zu den Voraussetzungen für den Erhalt einer Corona-Prämie (sog. Pflegebonus), § 150a SGB XI

Zu den Voraussetzungen für den Erhalt einer Corona-Prämie (sog. Pflegebonus), § 150a SGB XI

Zu den Voraussetzungen für den Erhalt einer Corona-Prämie (sog. Pflegebonus), § 150a SGB XI
Aktuelles
21.02.2023

Zu den Voraussetzungen für den Erhalt einer Corona-Prämie (sog. Pflegebonus), § 150a SGB XI

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat zu den Voraussetzungen für die Gewährung des sog. Pflegebonus nach § 150a SGB XI entschieden (LAG Hamm, Urt. v. 21.10.2022 – 13 Sa 413/22). Im Leitsatz heißt es:

„1. Eine ´Unterbrechung´ im Sinne des § 150a Abs. 5 SGB XI setzt voraus, dass eine Tätigkeit zunächst aufgenommen worden ist und nach der Abwesenheit – wenn auch nur für einen Tag – weitergeführt wird.

  1. Eine Tätigkeit im Sinne des § 150a Abs. 5 SGB XI verlangt eine tatsächliche, faktische Arbeitsleistung bzw. Anwesenheit im Betrieb und nicht nur das bloße Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zur Pflegeeinrichtung mit einer regelmäßigen oder üblichen Arbeitszeit.“
Suchen
Format
Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel