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Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Aktuelles
09.11.2022

Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 06.10.2022 – VII ZR 895/21):

„Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.“

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