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Zugang einer Kündigungserklärung bei einem Wohnraummietvertrag

Aktuelles
02.05.2023

Zugang einer Kündigungserklärung bei einem Wohnraummietvertrag

Das Landgericht (LG) Krefeld hat entschieden (LG Krefeld, Urt. v. 21.09.2022 – 2 S 27/21, NJW-Spezial 2023, 130):

„1. Eine schriftlich auszusprechende Kündigung eines Wohnraummietvertrages geht nicht schon am 3. Werktag zu, wenn der Kündigende sie um 22.30 Uhr in den Briefkasten des Empfängers wirft und diesen mündlich [hier: mittels einer Türsprechanlage] über den Einwurf und den Inhalt informiert.

  1. Die bloß mündliche Information über den Einwurf wahrt das Schriftformgebot nicht.
  2. Die mündliche Information um 22.30 Uhr verlegt auch den Zeitpunkt der erwartbaren Kenntnisnahme nicht auf den Zeitpunkt der mündlichen Information vor.“
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