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Zum Nachweis des Inhalts eines tatsächlich zugegangenen Schreibens

Zum Nachweis des Inhalts eines tatsächlich zugegangenen Schreibens
Aktuelles
28.02.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Zum Nachweis des Inhalts eines tatsächlich zugegangenen Schreibens

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat entschieden (LAG Thüringen, Urt. v. 07.12.2022 – 4 Sa 123/21):

„Weist eine Partei den Zugang einer Briefsendung bei der Gegenpartei nach und behauptet, Inhalt sei ein bestimmtes Schreiben (hier: Geltendmachung) gewesen, reicht einfaches Bestreiten des konkreten Inhaltes nicht aus; die Gegenpartei kann und muss erklären, welchen anderen Inhalt die Briefsendung gehabt haben soll.“

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Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
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