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Anbau an ein bestehendes Gebäude als Verbraucherbauvertrag?

Frage des Tages
24.05.2022

Anbau an ein bestehendes Gebäude als Verbraucherbauvertrag?

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat im Leitsatz zu 1.) wie folgt entschieden (OLG Stuttgart, Urt. v. 21.12.2021 – 10 U 149/21, NJW-Spezial 2022, 270):

„Der Anbau von zwei Balkonen mit Glasdach und Außentreppe an ein bestehendes Gebäude stellt keine erhebliche Umbaumaßnahme iSd. § 650i Abs. 1 BGB und begründet daher keinen Verbraucherbauvertrag.“

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