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Außerordentliche Kündigung wegen Vorlage aus dem Internet heruntergeladenen Bescheinigung über eine Corona-Impfunverträglichkeit

Außerordentliche Kündigung wegen Vorlage aus dem Internet heruntergeladenen Bescheinigung über eine Corona-Impfunverträglichkeit
Aktuelles
04.04.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Außerordentliche Kündigung wegen Vorlage aus dem Internet heruntergeladenen Bescheinigung über eine Corona-Impfunverträglichkeit

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat entschieden (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.12.2022 – 5 Sa 82/22) [Leitsatz]:

„1. Mit der Vorlage einer weder auf einer ärztlichen Untersuchung noch aufgrund einer individuellen ärztlichen Anamnese beruhenden aus dem Internet heruntergeladenen Bescheinigung über eine Corona-Impfunverträglichkeit verstößt eine Arbeitnehmerin, die im Krankenhaus arbeitet, gegen eine gesetzlich geregelte Nebenpflicht aus ihrem Arbeitsvertrag, § 20a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 IfSG a.F., § 241 Abs. 2 BGB.“

  1. Bei der Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten kommt eine fristlose Kündigung regelmäßig erst dann in Betracht, wenn das Gewicht der Pflichtverletzung durch besondere Umstände erheblich verstärkt wird. Allein die Vorlage einer solchen Internet-Bescheinigung ist an sich nicht geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen (Einzelfallentscheidung, aA. LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.11.2022, Az. 4 Sa 139/22).“
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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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