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Besteht ein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses?

Besteht ein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses?
Frage des Tages
19.02.2022

Besteht ein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses?

Ja, einen solchen Anspruch regelt § 2314 BGB. Die Vorschrift lautet:

„(1) Ist der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe, so hat ihm der Erbe auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm nach § 260 vorzulegenden Verzeichnisses der Nachlassgegenstände zugezogen und dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. Er kann auch verlangen, dass das Verzeichnis durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.

(2) Die Kosten fallen dem Nachlass zur Last.“

Siehe auch OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 08.12.2021 – 12 U 110/21:

„Ein Erbe kann grundsätzlich durch Schätzung eines hessischen Ortsgerichts seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 2314 BGB nachkommen.“

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Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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