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Enthaftung des Kommanditisten nach § 160 Abs. 1 HGB analog

Enthaftung des Kommanditisten nach § 160 Abs. 1 HGB analog
Aktuelles
25.08.2021

Enthaftung des Kommanditisten nach § 160 Abs. 1 HGB analog

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Haftung eines Kommanditisten befasst; im Kern der Entscheidung ging es um eine analoge Anwendung von § 160 Abs. 1 HGB zugunsten des Kommanditisten (BGH, Urt. v. 04.05.2021 – II ZR 37/20). In den Entscheidungsgründen heißt es:

“Diese Ausführungen halten der rechtlichen Nachprüfung stand. Der Beklagte kann gegenüber den vom Kläger geltend gemachten Gesellschaftsgläubigeransprüchen erfolgreich einwenden, es sei entsprechend § 160 Abs. 1 HGB Enthaftung eingetreten.

Nach dem für die Revisionsinstanz zugrunde zu legenden Sachverhalt haftet der Beklagte dem Kläger grundsätzlich nach § 172 Abs. 4, § 171 Abs. 1 und 2, § 161 Abs. 2, § 128 HGB. Es ist zu unterstellen, dass die Ausschüttungen an den Beklagten die Außenhaftung des Beklagten in Höhe der Ausschüttungen gemäß § 172 Abs. 4, § 171 Abs. 1 und 2 HGB wieder aufleben ließen und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, die den Kläger als Insolvenzverwalter berechtigen, Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern in treuhänderischer Einziehungsbefugnis gegen den Beklagten geltend zu machen (…).

Der Beklagte haftet den Altgläubigern gegenüber, deren Forderungen der Kläger geltend macht, infolge der Herabsetzung der Haftsumme deshalb nicht mehr, weil in diesem Verhältnis die fünfjährige Nachhaftungsfrist analog § 160 Abs. 1 HGB vor Klageerhebung abgelaufen ist.

(…).

Bei der entsprechenden Anwendung der § 160 Abs. 1 und 2, § 161 Abs. 2 HGB auf die Herabsetzung der Hafteinlage eines Kommanditisten beginnt die fünfjährige Nachhaftungsfrist unabhängig von der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister bereits mit dem Ende des Tages, an dem der Gesellschaftsgläubiger positive Kenntnis von dem Herabsetzungsbeschluss erlangt. Die Registereintragung markiert nur den letzten Tag des Fristbeginns.“

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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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