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Erstattung von Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall bei unbezahlter Werkstattrechnung
Erstattung von Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall bei unbezahlter Werkstattrechnung

Erstattung von Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall bei unbezahlter Werkstattrechnung

Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat entschieden (LG Saarbrücken, Urt. v. 22.10.2021 – 13 S 69/21):

„1. Hat der Geschädigte die Reparaturkostenrechnung noch nicht bezahlt, kann der auf Grundlage eines Schadengutachtens erteilte Reparaturauftrag ein Indiz für den erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB sein.

  1. Das Prognose- und Werkstattrisiko trifft den Schädiger ab Erteilung des Reparaturauftrags und unabhängig davon, ob der Geschädigte die Reparaturrechnung bereits bezahlt hat.“