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ETL-Rechtsanwälte Köln erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Halle

ETL-Rechtsanwälte Köln erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Halle
Unsere Erfolge
27.02.2026 — Lesezeit: 1 Minute

ETL-Rechtsanwälte Köln erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Halle

Die ETL-Rechtsanwälte aus Köln (RA Soltyszeck) vertreten ihre Mandantin (= Arbeitgeberin) erfolgreich vor dem Arbeitsgericht in Halle (ArbG Halle, Urt. v. 18.02.2026 – 3 Ca 1096/25).

Die als Physiotherapeutin angestellte Klägerin beantragte, die beklagte Arbeitgeberin zur weiteren Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu verurteilen, obwohl die gesetzliche Zahlungspflicht der Arbeitgeberin durch Ablauf des gesetzlichen 6-Wochen-Zeitraums gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 EFZG bereits geendet hatte.

Die Klägerin stützte ihre Argumentation auf ein Schreiben der Krankenkasse, dem zufolge zwischenzeitlich eine neue, unabhängige Erkrankung eingetreten sei und vertrat die Rechtsauffassung, daraus werde ein neuer Entgeltfortzahlungszeitraum eröffnet.

Das Arbeitsgericht sah keinen der Anträge als begründet an und wies die Klage vollständig ab. Die Kosten des Rechtstreits wurden der Klägerin zu 100% auferlegt.

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Autor(en)


Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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