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ETL Rechtsanwälte unterstützen erfolgreich einen Zahnarzt gegenüber der Krankenkasse KKH - es gibt die Möglichkeit der Abrechnung von Bema 01 im Notdienst!

Unsere Erfolge
13.08.2020

ETL Rechtsanwälte unterstützen erfolgreich einen Zahnarzt gegenüber der Krankenkasse KKH - es gibt die Möglichkeit der Abrechnung von Bema 01 im Notdienst!

Gibt es für Zahnärzte die Möglichkeit, die Gebührenziffer Bema 01 (eingehende Untersuchung) im Notdienst abzurechnen? Die Krankenkasse KKH meinte, dass das nicht möglich sei; die eingehende Untersuchung sei unwirtschaftlich.

Der an die KZVN gerichtete Antrag auf Gebührenregress, gerichtet gegen einen Zahnarzt aus Niedersachsen, blieb für den betroffenen Zahnmediziner, der sich durch die ETL Rechtsanwälte Köln (Rechtsanwalt Dr. Uwe P. Schlegel) hatte beraten lassen, folgenlos. In der Begründung des Bescheides der KZVN heißt es ausschnittsweise:

Der Patient stellte sich am (…) in der Praxis vor und berichtete, während der zurückliegenden Nacht permanent Schmerzen auf der rechten Seite gehabt zu haben, mal stärker mal schwächer. Es ergab sich zunächst ein unklares Bild der möglichen Schmerzen. Sowohl die Zähne im 1. Quadranten als auch im 4. Quadranten kamen als Auslöser für die Schmerzen der Patientin in Betracht. Es existiert keine vertragliche Bestimmung, die eine Abrechnung der Bema-Nr. 01 in Verbindung mit der Bema-Nr. 03 ausschließt. Wenn aufgrund unklarer Beschwerden eine eingehende Untersuchung während der Notfallbereitschaft notwendig wird, ist die Geb-Nr. 01 Bema für die diagnostische Leistung abrechnungsfähig. Die Entscheidung welche Leistungen dringend notwendig sind, liegt rein im Ermessen des Behandlers, d.h. während des Notdienstes darf der Zahnarzt grundsätzlich alle Maßnahmen erbringen und abrechnen, die medizinisch indiziert und erforderlich sind. Bei einer Notfallbehandlung kann es durchaus zu einer eingehenden Untersuchung kommen, sofern das Krankheitsbild es erfordert und eine problemfokussierte Untersuchung nicht ausreicht. Diese Auffassung bestätigt auch der Abrechnungskommentar Liebold/Raff/Wissing. Die Abrechnung ist somit sachlich-rechnerisch nicht zu beanstanden.

Damit hat die KZVN im Wesentlichen die Argumentation der ETL Rechtsanwälte übernommen.

Siehe zu dieser Thematik auch

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/medizinrecht/bema-01-u

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/frage-des-tages/kann-die-geb-nr-01-bema-durch-einen-zahnarzt-auch-im-notdienst-abgerechnet-werden

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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