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Firmierung bei einer Umwandlung einer GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft

Firmierung bei einer Umwandlung einer GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft
Aktuelles
23.08.2021

Firmierung bei einer Umwandlung einer GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden (OLG Celle, Beschl. v. 12.04.2021 – 9 W 38/12 [aus den Entscheidungsgründen]):

„Die Auffassung des Registergerichts, im Falle einer durch Umwandlung einer GbR entstehenden Partnerschaft müsse deren Name den Namen eines aktiven Partners enthalten, trifft nicht zu. Vielmehr folgt aus der Verweisung in § 2 Abs. 2 2. Halbsatz PartGG auf § 24 Absatz 2 HGB gerade, dass der bisherige Name der Sozietät in der Partnerschaft auch dann fortgeführt werden darf, wenn der namensgebende Gesellschafter schon vor der Umwandlung ausgeschieden ist (…).

Voraussetzung ist lediglich das Einverständnis des ausgeschiedenen Gesellschafters mit der Nutzung seines Namens durch die neu gegründete Partnerschaftsgesellschaft, das im Streitfall vorliegt (…).“

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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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