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Gesellschafter-Geschäftsführer – selbstständig oder unselbstständig?

Gesellschafter-Geschäftsführer – selbstständig oder unselbstständig?
Aktuelles
29.07.2021

Gesellschafter-Geschäftsführer – selbstständig oder unselbstständig?

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden (BSG, Urt. v. 12.05.2020 – B 12 KR 30/19 R, NJW 2021, 1980):

„1. Ein Treuhandvertrag, nach dem ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als Treuhänder Geschäftsanteile für einen Treugeber hält, vermag aufgrund der schuldrechtlichen Wirkungen zwischen den Vertragsparteien nicht die eine abhängige Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers ausschließende Rechtsmacht zur Einflussnahme auf die Gesellschafterbeschlüsse einzuschränken.

2. Die abhängige Beschäftigung eines Gesellschafters einer GmbH, der nicht zum Geschäftsführer bestellt ist, ist ausgeschlossen, wenn das regelmäßig der Geschäftsführung zugewiesene Weisungsrecht über die Beschäftigten im Gesellschaftsvertrag ihm gegenüber im Wesentlichen ausgeschlossen ist oder er kraft seiner Gesellschaftsanteile in der Lage ist, eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrags herbeizuführen.“

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Autor(en)


Raik Pentzek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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