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Handelt es sich beim Kaufvertrag um einen gegenseitigen Vertrag?

Handelt es sich beim Kaufvertrag um einen gegenseitigen Vertrag?
Frage des Tages
09.12.2023

Handelt es sich beim Kaufvertrag um einen gegenseitigen Vertrag?

Ja, das ist der Fall. Daher finden die §§ 320 bis 326 BGB Anwendung, wenn nicht das Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) speziellere Bestimmungen enthält.

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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