Infektion mit dem Sars-COV-2 Virus und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat im Leitsatz zu 1.) und 2.) wie folgt entschieden (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 06.07.2023 – 4 Sa 39 öD/23):
„Die Infektion mit dem Sars-COV-2 Virus führt zur Erkrankung.
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt dann auch bei einer symptomlosen Erkrankung vor, sofern die Infektion zu einer behördlichen oder gesetzlich angeordneten Quarantäne führt und Home-Office nicht möglich ist.“