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Infektion mit dem Sars-COV-2 Virus und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Infektion mit dem Sars-COV-2 Virus und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Aktuelles
07.11.2023

Infektion mit dem Sars-COV-2 Virus und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat im Leitsatz zu 1.) und 2.) wie folgt entschieden (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 06.07.2023 – 4 Sa 39 öD/23):

„Die Infektion mit dem Sars-COV-2 Virus führt zur Erkrankung.

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt dann auch bei einer symptomlosen Erkrankung vor, sofern die Infektion zu einer behördlichen oder gesetzlich angeordneten Quarantäne führt und Home-Office nicht möglich ist.“

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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