Ist Urlaub bei der Berechnung von (tariflich geregelten) Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen?
Grundsätzlich ja, meint der EuGH (EuGH, Urt. v. 13.01.20222 – C-514/20).
Siehe dazu auch den Beitrag von Weber in DB 2024, 1478 ff..
Grundsätzlich ja, meint der EuGH (EuGH, Urt. v. 13.01.20222 – C-514/20).
Siehe dazu auch den Beitrag von Weber in DB 2024, 1478 ff..
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt
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