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Kann der Vermieter das Wohnraummietverhältnis kündigen, wenn der Mieter den Hausmeister beleidigt („fuck you“)?

Frage des Tages
17.11.2021

Kann der Vermieter das Wohnraummietverhältnis kündigen, wenn der Mieter den Hausmeister beleidigt („fuck you“)?

Das kann möglich sein. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Das macht ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Köpenick deutlich (AG Berlin-Köpenick, Urt. v. 15.09.2020 – 3 C 201/19):

„Es kann dahinstehen, ob der Beklagte dem Hausverwalter gegenüber die Worte ´fuck you´ geäußert hat, da eine solche einmalige – jugendsprachlich verbreitete – Unmutsäußerung, zumal in einer als bedrängend empfundenen Situation, nicht ausreicht, um eine Kündigung zu begründen. Die Worte sind insbesondere unter Berücksichtigung der angespannten Situation während eines Räumungsrechtsstreits nicht derart schwerwiegend und ehrverletzend, dass sie die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses begründen könnten.

Die Äußerung, kann auch kein berechtigtes Interesse des Klägers an der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses begründen, da wegen der sozialen Bedeutung der Wohnung für den Mieter als Lebensmittelpunkt ein Interesse von Gewicht erforderlich ist.“

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