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Kann die Denkmaleigenschaft ein Sachmangel sein?

Frage des Tages
18.05.2021

Kann die Denkmaleigenschaft ein Sachmangel sein?

Ja, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) so zu § 434 Abs. 1 Satz Nr. 2 BGB entschieden  (BGH, Urt. v. 19.03.2021 – V ZR 158/19):

„Die Denkmaleigenschaft des Kaufobjekts kann einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB begründen.“

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