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Kann ein Verpflegungszuschuss in einen auf die Vergütung des Arbeitnehmers bezogenen Sachgruppenvergleich einbezogen werden?

Kann ein Verpflegungszuschuss in einen auf die Vergütung des Arbeitnehmers bezogenen Sachgruppenvergleich einbezogen werden?
Frage des Tages
09.09.2023

Kann ein Verpflegungszuschuss in einen auf die Vergütung des Arbeitnehmers bezogenen Sachgruppenvergleich einbezogen werden?

Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 25.01.2023 – 4 AZR 171/22 m. Anm. Dierks in DB 2023, 1994). In den Entscheidungsgründen heißt es:

„Im vorliegenden Rechtsstreit kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten nicht zu einem Günstigkeitsvergleich iSd. § 4 Abs. 3 TVG zwischen dem tariflichen Entgelt einerseits sowie den Regelungen über das Arbeitsentgelt einschließlich der Zuschläge und dem Anspruch auf einen Verpflegungszuschuss andererseits. Der Verpflegungszuschuss kann nicht der Sachgruppe ´Arbeitszeit und Arbeitsentgelt´ zugeordnet werden, anhand derer ein Günstigkeitsvergleich mit dem für die identische Arbeitszeit geleisteten tariflichen Entgelt durchzuführen wäre (zur Berücksichtigung der Arbeitszeit bei Bildung der Sachgruppe BAG 15. April 2015 – 4 AZR 587/13 – Rn. 35 mwN, BAGE 151, 221). (…) (2) Mit dem in § 4 Satz 3 des Änderungsvertrags vereinbarten Verpflegungszuschuss soll nicht (auch) die Arbeitsleistung zusätzlich vergütet werden. Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts handelt es sich nicht um ´Entgelt im weiteren Sinn´, welches in einen Sachgruppenvergleich einzubeziehen ist, sondern um einen Aufwendungsersatz, der nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem für die Arbeitsleistung geschuldeten Entgelt steht. Das ergibt die Auslegung des Arbeitsvertrags.“

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Dr. Stefan Müller-Thele
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